Sie wohnen in unserer Pfarreiengemeinschaft
Die Priester der Pfarreiengemeinschaft sind automatisch für Sie zuständig. Es fallen die sog. Stolgebühren an. Je nach Gestaltungswünschen fallen evtl. zusätzliche Honorarkosten für die musikalische Gestaltung des Trauungsgottesdienstes an.
Prinzipiell steht Ihnen ihre jeweilige Pfarrkirche von Hawangen, Böhen, Ollarzried oder Ottobeuren zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, wenn nötig auf eine der Nachbarpfarrkirchen auszuweichen.
Sie wohnen nicht hier
Für Sie ist zunächst Ihr Wohnsitzpfarrer zuständig. Kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Wohnsitzpfarrer und bitten ihn, die Trauung in der Pfarreiengemeinschaft Ottobeuren vorzunehmen. In diesem Fall werden zur üblichen Stolgebühr zusätzliche Verwaltungskosten fällig. Je nach Gestaltungswünschen fallen evtl. zusätzliche Honorarkosten für die musikalische Gestaltung des Trauungsgottesdienstes an.
Leider sind wir zu folgendem Hinweis verpflichtet (Rechtsanspruch auf Kostenerstattung)
Erst wenn kirchenrechtlich einwandfrei geklärt ist, dass Sie die Voraussetzungen zur Schließung einer kirchlich gültigen Ehe mitbringen, ist eine Terminreservierung der Kirche als verbindlich anzusehen. Andernfalls entfallen Ansprüche auf Kostenerstattung bei Nichzustandekommens der kirchlichen Trauung gegenüber der Katholischen Pfarrkirchenstiftung.