Schön, dass Sie sich trauen - Ihre kirchliche Trauung 

Generelle Informationen, Tips, Veranstaltungsübersicht

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Die kirchliche Trauung ist eines der sieben Sakramente in der römisch-katholischen Kirche. Sie versprechen sich die Treue und spenden sich gegenseitig dieses Sakrament im Angesicht Gottes, in Gegenwart Ihrer Zeugen und Ihres Priesters, der Ihre Verbindung segnet und für gültig erklärt. Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche ist eine auf diese Weise geschlossene Ehe deshalb unauflöslich. Das katholische Kirchenrecht regelt dies weltweit.

 

 

 

Kirchliche Trauung in der Pfarreiengemeinschaft Ottobeuren - praktische Hinweise

 Wir empfehlen Ihnen sich bei uns Pfarrbüro zu melden, sobald Sie sich zur kirchlichen Trauung entschlossen haben. . Nicht nur der Termin für die Kirche sondern insbesondere der Termin mit dem trauenden Priester ist vor Terminfixierung mit Lokal, Band etc. von Bedeutung, Stichwort Priestermangel.
Kontakt zum
Pfarrbuero

Sie wohnen in unserer Pfarreiengemeinschaft
Die Priester der Pfarreiengemeinschaft sind automatisch für Sie zuständig. Es fallen die sog. Stolgebühren an.  Je nach Gestaltungswünschen fallen evtl. zusätzliche Honorarkosten für die musikalische Gestaltung des Trauungsgottesdienstes an.
Prinzipiell steht Ihnen ihre jeweilige Pfarrkirche von Hawangen, Böhen, Ollarzried oder Ottobeuren zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, wenn nötig auf eine der Nachbarpfarrkirchen auszuweichen.

Sie wohnen nicht hier
Für Sie ist zunächst Ihr Wohnsitzpfarrer zuständig. Kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Wohnsitzpfarrer und bitten ihn, die Trauung in der Pfarreiengemeinschaft Ottobeuren vorzunehmen. In diesem Fall werden zur üblichen Stolgebühr zusätzliche Kosten nach Aufwand berechnet. 

Zu folgendem Hinweis sind wir  verpflichtet (Rechtsanspruch auf Kostenerstattung)
Erst wenn kirchenrechtlich einwandfrei geklärt ist, dass Sie die Voraussetzungen zur Schließung einer kirchlich gültigen Ehe mitbringen, ist eine Terminreservierung der Kirche  und eine Terminvereinbarung mit dem Traupriester als verbindlich anzusehen. Andernfalls entfallen Ansprüche auf Kostenerstattung bei Nichzustandekommens der kirchlichen Trauung gegenüber der Katholischen Pfarrkirchenstiftung.