Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom 06. Dezember 2022, das durch das Gesetz vom 1. März 2024, sowie das Gesetz vom 27. September 2024 geändert worden ist, haben die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft Ottobeuren Gebührensatzungen beschlossen, welche am 01.01.2026 in Kraft getreten sind.

Die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft:

Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Alexander und Theodor, Ottobeuren

Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Georg, Böhen

Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan, Hawangen

Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Ulrich, Ollarzried

Die Gebührensatzungen können im zentralen Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft in 87724 Ottobeuren, Sebastian-Kneipp-Str. 1 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden und stehen Ihnen auf dieser Seite zur Ansicht und zum Download zur Verfügung:

Gebuehrensatzung_St. Alexander und Theodor_Ottobeuren_ab 01.01.2026.pdf

Gebuehrensatzung_St. Georg_Boehen_ab 01.01.2026.pdf

Gebuehrensatzung_St. Stephan_Hawangen_ab 01.01.2026.pdf

Gebuehrensatzung_St. Ulrich_Ollarzried_ab 01.01.2026.pdf