Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom 06. Dezember 2022, das durch das Gesetz vom 1. März 2024, sowie das Gesetz vom 27. September 2024 geändert worden ist, haben die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft Ottobeuren Gebührensatzungen beschlossen, welche am 01.01.2026 in Kraft getreten sind.
Die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft:
Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Alexander und Theodor, Ottobeuren
Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Georg, Böhen
Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan, Hawangen
Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Ulrich, Ollarzried
Die Gebührensatzungen können im zentralen Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft in 87724 Ottobeuren, Sebastian-Kneipp-Str. 1 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden und stehen Ihnen auf dieser Seite zur Ansicht und zum Download zur Verfügung:
Gebuehrensatzung_St. Alexander und Theodor_Ottobeuren_ab 01.01.2026.pdf
Gebuehrensatzung_St. Georg_Boehen_ab 01.01.2026.pdf