Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstands oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden. Das Gespräch mit einem Seelsorger ihres Vertrauens kann Ihnen bei der Klärung helfen. Kontaktaufnahme über das Pfarrbuero.
Die Wiederaufnahme vollzieht sich in einer schlichten Feier - nach Ihrem Wunsch in der Gemeinde oder gemeinsam mit einem Seelsorger Ihres Vertrauens, der Sie aufnimmt. Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Seelsorger erklärt dann im Namen der Kirche, daß Sie wieder aufgenommen sind. Es findet keine zweite Taufe statt.
Vorangegangener Kirchenaustritt:
Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führten. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit der Erklärung des Austritts positioniert sich die ausgetretenen Person selbst außerhalb der sichtbaren, kirchlichen Gemeinschaft. Damit ist die ausgetretene Person vom Empfang der Sakramente ebenso ausgeschlossen wie von einem kirchlichen Begräbnis.https://www.katholisch-werden.de
Unterscheidung:
Eintritt von nicht getauften Personen -> Siehe Taufe/ Erwachsenentaufe
Bild: Peter Weidemann
In: Pfarrbriefservice.de